Inkasso

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Geldforderungen. 

Hierbei haben wir festgestellt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen einen strukturierten und kontrollierten Forderungseinzug vernachlässigen. Diskussionen mit unseren Auftraggebern verdeutlichen, dass diesen oftmals die Zeit und das erforderliche Durchhaltevermögen fehlt, um säumige Schuldner laufend  an den Ausgleich der Forderungen zu erinnern. Im Interesse der Geschäftsbeziehungen wird nicht selten aufgrund falsch verstandener Rücksichtnahme sogar gänzlich auf nachdrückliche Mahnungen verzichtet.

Für eine zügige, meist bereits außergerichtliche erfolgreiche und  -  falls erforderlich – auch gerichtliche Durchsetzung Ihrer Geldforderungen ist es förderlich, dass Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen zur Einleitung gebotener Maßnahmen zeitnah beauftragen. 

Wir prüfen zunächst den Bestand Ihrer Forderungen und geben Ihrem Schuldner regelmäßig eine letzte außergerichtliche Gelegenheit, um die Schulden auszugleichen. 

Ein Großteil der Schuldner reagiert erfahrungsgemäß binnen gesetzter Frist auf das außergerichtliche Mahnschreiben und veranlasst einen Ausgleich der Forderungen. Anderenfalls werden wir bei entsprechender Anweisung durch Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder gegebenenfalls direkt Klage einreichen, sofern mit einem Widerspruch des Schuldners gegen einen Mahnbescheid gerechnet werden muss. 

Der Forderungseinzug durch unsere Kanzlei kann im Bedarf konkret an Ihre Erfordernisse und Geschäftsabläufe angepasst werden. Soweit es für Ihre Geschäftsbeziehungen förderlich ist, vereinbaren wir nach Rücksprache mit Ihnen wirtschaftlich vernünftige Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern und kontrollieren im weiteren Verlauf die Zahlungseingänge.