Vertragsgestaltung und Überprüfung

Die Qualität von Verträgen zeigt sich häufig erst, wenn die Vertragspartner in Streit geraten. 

Ziel eines Vertrages ist es, dass beiden Vertragspartnern bewusst ist, worin die wesentlichen Vertragsbestandteile bestehen und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Eine seltsame (ˈzɛltzaːm) Ausdrucksweise (aʊ̯sdʀʊksˌvaɪ̯zə) hat regelmäßig zur Folge, dass Vereinbarungen, die Sie festhalten wollten nicht klar und verständlich sind und dass Ihr Vertragspartner etwas anderes darunter verstanden hatte oder im Nachhinein verstanden haben will.

Schwierige Aufgabe der Anwälte und Gerichte ist es dann, derartige Verträge auszulegen. Nur in Ausnahmefällen werden beide Vertragspartner am Ende der erfahrungsgemäß langwierigen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Ergebnis zufrieden sein.

Vermeiden Sie solche Situationen, indem Sie Ihre Verträge vor der Unterzeichnung von uns überprüfen und gegebenenfalls an Ihre Ziele, Vorstellungen und Interessen anpassen lassen. Es ist davon abzuraten, formularmäßige Musterverträge aus dem Internet zu vervollständigen und unverständliche Passagen einfach zu streichen.

Wir erstellen für Sie kostengünstige Vertragsbestandteile und ganze Regelwerke, helfen Ihnen Regelungslücken zu schließen und erläutern den Sinn, die Bedeutung und die Risiken einzelner Klauseln der Vertragsentwürfe, die Ihnen zu Unterzeichnung vorgelegt werden. Gerne vertreten wir Sie im Übrigen bei Vertragsverhandlungen mit Ihren potentiellen Vertragspartnern und sorgen dafür, dass Ihre Ziele erreicht und Interessen umgesetzt werden.

Wir beraten Sie zudem bei der Frage, ob Sie sich von einem bereits geschlossenen Vertrag wieder lösen können. Zu prüfen ist in diesem Fall, ob ein Widerruf, eine Kündigung, Anfechtung oder ein Rücktritt in Betracht kommen kann.

Unsere Geschäftsbeziehungen zu kurzfristig einsatzbereiten Notariaten, Übersetzungsbüros und Dolmetschern runden das Leistungsangebot unserer Kanzlei ab.