Möbelrecht

Rechtliche Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit dem Möbelkauf stehen, erfordern fundierte Kenntnisse mit dieser speziellen und technischen Materie.

Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen wegen nicht pünktlich gelieferter oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholter Waren ebenso wie in Fällen, in denen über Qualitätsvorstellungen und Qualitätsansprüche gestritten wird.

Aufgrund umfangreicher gerichtlicher und außergerichtlicher Erfahrungen im Bereich des Möbelkaufs sind wir in der Lage zu Beanstandungen an den Möbelstücken kompetent zu beraten und zielführende, lösungsorientierte Empfehlungen zur Durchsetzbarkeit kaufrechtlicher Ansprüche abzugeben.

Voraussetzung hierfür ist unsere stete Auseinandersetzung mit den verschiedenen Fertigungsprozessen der Möbelindustrie. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der zahlreichen Anforderungen, die in Summe an die verschiedensten Möbelstücke gestellt werden.

Hierbei ist es vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen erforderlich, stets darauf hinzuweisen, dass Möbelstücke mit unterschiedlichen Anspruchsprofilen und unterschiedlichster Preis- und Qualitätsstufen natürlich auch an Hand unterschiedlicher Qualitätsmerkmale zu beurteilen sind.

Herr Rechtsanwalt Christoph Kail ist aufgrund seiner besonderen Kenntnisse in diesen Bereichen auch als Referent der DGM Möbel Akademie, dem Seminarspezialisten in der Möbelbranche, tätig.

In den letzten Jahren lässt sich im Übrigen eine Häufung von Beanstandungen an Polstermöbeln und Einbauküchen nicht von der Hand weisen. Gerade bei derartigen Sachverhalten sind die Gerichte meist auf die Einholung gerichtlicher Sachverständigengutachten angewiesen. Mit der Beauftragung eines gerichtlichen Sachverständigen steigen die Verfahrenskosten jedoch ganz erheblich und die unterliegende Partei hat die Kosten der Begutachtungen am Ende des Verfahrens zu tragen.

Bereits bei der Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen sind die Besonderheiten des Möbelrechts zu beachten, da grundsätzlich Gutachter unterschiedlicher Fachrichtungen zur Verfügung stehen. Wir wirken in diesen Fällen darauf hin, dass die Gerichte den jeweils geeigneten Sachverständigen beauftragen und dieser unter Beachtung der maßgeblichen Anknüpfungstatsachen zielführenden Fragen zu beantworten hat.