Kaufvertragsrecht

Der Kaufvertrag bestimmt unser Leben wie kaum ein anderer Vertragstyp. In zahlreichen Bereichen, wie etwa dem Fahrzeughandel, hat hierbei eine besondere Prägung durch die Rechtsprechung stattgefunden, die einem steten Wandel und einer steten Weiterentwicklung unterlegen ist.

Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, der uns so häufig wie kein anderer Vertrag begegnet, kann eine nahezu unüberschaubare Anzahl an typischen und atypischen Streitigkeiten und Fallsituationen aufgezählt werden.

Aus dem Kaufvertrag ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Regelmäßig stehen zum Beispiel Gewährleistungsrechte im Mittelpunkt von kaufrechtlichen Auseinandersetzungen, da die Ware nicht wie geschuldet geliefert wurde oder der Käufer den Vertrag mit einer anderen Erwartungshaltung abgeschlossen hat. Es ist dann zu klären, ob der Verkäufer seiner vertraglichen Pflicht nachgekommen ist und Ware frei von Mängeln verschaffen konnte. Fraglich ist weiterhin, anhand welcher Kriterien zu beurteilen ist, ob eine Ware mangelhaft oder mangelfrei ist.

Besonderheiten sind zu beachten, wenn gebrauchte Waren verkauft werden, wobei stets zu berücksichtigen ist, welche Regelungen in dem Vertrag getroffen wurden und ob es sich bei den Vertragsparteien um Privatleute oder Unternehmer handelt.

In einigen Fallkonstellationen ist es zulässig, Gewährleistungsrechte zeitlich zu verkürzen oder gar auszuschließen. Allgemeine Geschäftsbedingungen geben außerdem Aufschluss, unter welchen Bedingungen ein Vertrag geschlossen werden soll. Abgesehen davon, dass den Vertragsparteien die Bedeutung derartige allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss zumeist nicht bewusst ist, stellt sich im Streitfall stets die Frage, ob die verwendeten Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam sind und ob sie Vertragsbestandteil werden konnten.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche und beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer AGB sowie in Situationen, in denen Sie einen Vertrag rückgängig machen oder rückabwickeln wollen und bei allen sonstigen Fragen und Problemen rund um das Kaufvertragsrecht.