Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht – insbesondere die Unfallregulierung – ist schwieriger als gemeinhin angenommen. Neben diffizilen Haftungsfragen sind nicht wenige KFZ Haftpflichtversicherungen darum bemüht, Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche zum Teil ganz erheblich zu kürzen. Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten ersetzen. 

Totalschaden

Sofern Ihr KFZ Sachverständiger feststellt, dass an Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten ist, ergeben sich verschiedene Vorgehensweisen. In diesem Fall hat die gegnerische KFZ Haftpflichtversicherung den gutachterlich festgestellten Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu erstatten. Nicht selten versucht die gegnerische KFZ Haftpflichtversicherung in diesem Fall Ihre Ansprüche zu kürzen, indem die Höhe des Wiederbeschaffungswertes angezweifelt wird, oder behauptet wird irgendwelche Autoaufkäufer würden vermeintlich höhere Restwerte an Sie bezahlen. Wir informieren Sie klar und abschließend über Ihre Rechte und Möglichkeiten, falls an Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten ist. 

Restwert

Als Restwert wird der Preis bezeichnet, den Sie für Ihr verunfalltes Fahrzeug auf dem regionalen Markt erzielen können. Die Versicherung bietet regelmäßig höhere Restwerte an, wodurch sich deren Entschädigungsleistung deutlich verringern würde. In der Regel ist jedoch allein der Restwert, den Ihr KFZ Sachverständiger ermittelt hat, maßgeblich. 

Wiederbeschaffungswert

Unter dem Wiederbeschaffungswert wird der Preis verstanden, den Sie für ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug aufwenden müssten. Ihr KFZ Sachverständiger hat diesen Wert zu ermitteln und nicht die zur Zahlung verpflichtete gegnerische Haftpflichtversicherung. 

Schmerzensgeld 

Sofern Sie in Folge eines Verkehrsunfalls verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Ob die angebotene Abfindungsleistung der gegnerischen KFZ Haftpflichtversicherung angemessen ist, können wir Ihnen – ggf. nach Rücksprache mit uns beratenden Medizinern - mitteilen. 

Vollkasko Quotenvorrecht 

Manchmal steht am Ende der Unfallermittlungen fest, dass Ihnen eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall zur Last zu legen ist oder es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Verkehrsunfall für Sie nicht vermeidbar gewesen ist. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihre Fahrzeug abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Minimierung finanzieller Nachteile, was fundierte Kenntnisse im so genannten Quotenvorrecht voraussetzt. 

Schadenminderungspflicht 

Manchmal steht am Ende der Unfallermittlungen fest, dass Ihnen eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall zur Last zu legen ist oder es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Verkehrsunfall für Sie nicht vermeidbar gewesen ist. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihre Fahrzeug abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Minimierung finanzieller Nachteile, was fundierte Kenntnisse im so genannten Quotenvorrecht voraussetzt. 

KFZ - Sachverständiger 

Die gegnerische Haftpflichtversicherung bietet den Geschädigten regelmäßig an, dass deren vertraglich gebundener Sachverständiger Ihr Fahrzeug begutachten kann. Nicht selten weichen die derart ermittelten Werte deutlich und vor allem zu Ihrem Nachteil von den Werten ab, die ein freier und unabhängiger KFZ Sachverständiger kalkulieren würde. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten KFZ Sachverständigen behilflich und dürfen darauf hinweisen, dass auch die Kosten des KFZ Sachverständigen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind, falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind.  

Mietwagen

Während der Reparaturdauer oder während der Suche nach einem Ersatzfahrzeug haben Sie einen Anspruch auf ein Mietfahrzeug. In welcher Höhe Mietfahrzeugkosten zu erstatten sind, bestimmt aber nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung, sondern die Rechtsprechung. 

Nutzungsausfall

Sofern Sie kein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, Ihnen den Nutzungsausfallschaden zu ersetzen. Wir ermitteln für Sie die korrekte Höhe des Tagessatzes und helfen Ihnen bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche gegenüber der eintrittspflichtigen KFZ Haftpflichtversicherung.

Wertminderung 

Versicherungen behaupten nicht selten, dass eine Wertminderung für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre oder mehr als 100.000 km gelaufen sind, nicht zu erstatten ist. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Wertminderung, die auch bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind und die mehr als 100.00 km gelaufen sind, häufig von der gegnerischen KFZ Haftpflichtversicherung zu erstatten ist. 

Verdienstausfall

Sie haben in Folge des Verkehrsunfalls einen Verdienstausfallschaden. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen auch diesen Schaden ersetzen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Geltendmachung dieser oft vernachlässigten Schadenersatzposition.